AGB

1. Fahrten mit dem Segway

1.1 Teilnahmebedingungen Segway- Touren/ Segway Veranstaltungen

Gäste, die an Veranstaltungen mit dem Segway teilnehmen, müssen sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen, als auch die Voraussetzungen, die der Hersteller aufgrund der technischen Gegebenheiten vorgegeben hat. Zusätzlich muss die körperliche Konstitution eine Mitfahrt erlauben und den Anweisungen des Tourguides ist Folge zu leisten. Im Zweifel können alle Details hierzu im Vorfeld mit der Firma SEGBI besprochen werden.

Im Einzelnen gelten hierzu folgende Regelungen:

Gesetzliche Regelungen:

  • das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter. Jugendliche ohne Führerschein können nur zusammen mit einem gesetzlichen Vertreter an einer Tour teilnehmen.
  • während der Fahrten gilt die Straßenverkehrsordnung(StVO). Der Teilnehmer ist für die Folgen etwaiger von ihm begangener Verkehrsverstöße und Straftaten verantwortlich und haftet für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten. Er ist verpflichtet, die Firma SEGBI von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen ihn im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs erheben.

Technische und gesundheitliche Voraussetzungen:

  • alle Teilnehmer müssen am Straßenverkehr teilnehmen können (Seh- und Hörfähigkeit) und müssen in der Lage sein, ohne Probleme über einen längeren Zeitraum ohne fremde Hilfe zu stehen und Stufen zu steigen.
  • Teilnehmer, die an chronischen oder schweren Krankheiten leiden (z.B. Epilepsie, Thrombosen, Herz- und Kreislaufkrankheiten, Parkinson und Multipler Sklerose im fortgeschrittenen Stadium) sind wegen möglicher Risiken von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Schwangere dürfen mit Hinblick auf die Gefahren nicht teilnehmen. Bei einer schon bezahlten Tour stellen wir einen Gutschein aus.
  • bei einer Segway-Tour muss aus technischen Gründen das Körpergewicht der Fahrgäste mindestens 45 kg betragen und darf 118 kg nicht überschreiten. Ausnahmen können u.U.  gemacht werden. Bitte sprechen Sie uns im Vorfeld darauf an!
  • es besteht eine Helmpflicht auf der Tour. Helme werden allen Teilnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt. Es können auch eigene Fahrradhelme getragen werden.

Regelungen vor und während der Fahrt:

  • Fußgänger und Fahrradfahrer haben uneingeschränkt Vorrang vor dem Segway und dürfen weder behindert noch gefährdet werden
  • den Anweisungen des Tourguides ist stets Folge zu leisten
  • die Firma SEGBI hat zu jedem Zeitpunkt die unanfechtbare Entscheidungsgewalt Teilnehmer von der Tour auszuschließen, die durch gefährliche Fahrweise oder besondere Ungeschicklichkeit auffallen, die die Sicherheitsanweisungen der Tourleitung nicht beachten oder sich selbst, andere Teilnehmer oder Dritte sowie Sachen jeglicher Art gefährden
  • Teilnehmer, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, dürfen nicht an der Tour teilnehmen(StVO)
  • der Genuss von Alkohol  und Drogen ist während der gesamten Veranstaltung (auch bei eventuellen Zwischenstopps o.ä.) strengstens untersagt
  • ebenso herrscht striktes Rauchverbot während der gesamten Veranstaltung (gerne legen wir dafür Pausen ein)
  • Essen, Trinken und die Benutzung von Fotoapparaten, Handys und anderen Geräte während der Fahrt sind untersagt (StVO)
  • Handybenutzung und ein nebeneinander Fahren sind lt. der eKFV Regelverstöße
  • das Überholen anderer Segways oder das Ausscheren/Verlassen der Gruppe ist ein Unfallrisiko und daher ebenso verboten
  • eine Zuwiderhandlung der oben aufgeführten Regeln kann zum sofortigen Tour-Ausschluss führen. Im Falle eines Tour-Ausschlusses entfällt der Anspruch auf Rückerstattung des Tourpreises.
  • die Teilnehmer verpflichten sich, an der zu Beginn stattfindenden Fahreinweisung teilzunehmen, auch wenn bereits Kenntnisse in Bezug auf Segwayfahren vorhanden sind.
  • eine Mitfahrt ohne Einweisung ist ausgeschlossen.

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil (siehe hierzu auch Punkt 1.7).

1.2 Wetterbedingungen

Die Touren und Veranstaltungen finden auch bei schlechtem Wetter statt. Lediglich aufgrund starken Dauerregenf Gewitter, Sturm oder Glätte finden die Rundfahrten nicht statt. Bei schlechter Witterung oder unbefahrbaren Streckenabschnitten entscheidet die Tourleitung aus Sicherheitsgründen selbständig über einen alternativen Tourverlauf, der eventuell kürzer sein kann als im regulären Tourprogramm beschrieben. Ein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Tourpreises, auch teilweise, besteht hierdurch jedoch nicht.

1.3 Ausrüstung

Wir empfehlen folgende Ausrüstung für die Tour:

  • geschlossene, bequeme Schuhe (keine hohen Absätze, FlipFlops o.ä.)
  • wind- und wetterfeste Jacke, eventuell Regenhose
  • Sonnenbrille/ Sonnenschutz
  • bei Kälte: zusätzlicher Pullover, Skiunterwäsche, Mütze, Handschuhe und Schal

Jeder Segway besitzt eine kleine Lenkertasche. Dort können kleine Gegenstände mitgeführt werden. Die Firma SEGBI übernimmt keinerlei Haftung für vergessenes, beschädigtes oder abhanden gekommenes Eigentum.

1.4 Reservierung, Buchung, Nichterscheinen

  • eine Buchung kann bei SEGBI telefonisch oder per Email erfolgen
  • die Teilnahme an den Touren ist nur nach rechtzeitiger und vollständiger Bezahlung der Tourgebühr vor Fahrtantritt möglich
  • kurzfristig erfolgte Buchungen können in bar vor Tourbeginn bezahlt werden. EC-Kartenzahlung sowie Kreditkartenzahlung ist nicht möglich
  • ein Nichterscheinen entbindet den Tourenteilnehmer nicht von seiner Zahlungspflicht

Teilnehmer die zu spät erscheinen und für die dadurch eine umfassende Einweisung nicht mehr möglich ist, werden von der Tour ausgeschlossen. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

1.5 Rücktritt, Umbuchung bei Standard -Touren

Rücktritt:

Vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist grundsätzlich schriftlich bis 4 Wochen vor Tourbeginn möglich.

  • Stornierung einer Standard-Tour bis 4 Wochen vor Tourbeginn sind kostenlos
  • bei Stornierungen einer Standard-Tour bis 7 Tage vorher behalten wir uns das Recht vor 20 % Stornierungskosten in Rechnung zu stellen.
  • bei Stornierung bis 1 Tag vor Tourbeginn betragen die Stornierungskosten 50 %.
  • bei Stornierungen am Tourtag betragen die Stornierungskosten 100%. Eine Umwandlung in einen Gutschein ist u.U. (nachgewiesene Krankheit o.ä.)möglich.

Für Gruppen, individuelle Touren, Events und sonstige Veranstaltungen gelten die unter Punkt 2.2 (bei: Veranstaltungen und Events) genannten Stornierungsfristen und -gebühren.

Umbuchung:

  • Umbuchungen können ohne Storno- oder Umbuchungsgebühren 14 Tage vor Tourbeginn vorgenommen werden.
  • bei Gruppen, individuellen Touren, Events und anderen Veranstaltungen gelten die unter Punkt 2 genannten oder die individuell vereinbarten Storno- und Umbuchungsgebühren.
  • Umbuchungen können nur bei entsprechender Verfügbarkeit durchgeführt werden.
  • ein Anspruch seitens des Kunden auf Umbuchung besteht jedoch nicht.

1.6 Tourabsage/Abbruch/Verkürzung

Die Tour kann aufgrund technischer Probleme, höherer Gewalt und schlechten Wetters von SEGBI abgesagt, abgebrochen oder verkürzt werden. Jeder Teilnehmer sollte bei Buchung eine Mobiltelefonnummer angeben, unter der er in den Stunden vor Tourbeginn erreichbar ist. So kann er über den Ausfall der Tour rechtzeitig informiert werden. In Abstimmung mit dem Teilnehmer wird versucht, nach Verfügbarkeit einen Ausweichtermin anzubieten. Ist dies nicht möglich, so erhält der Teilnehmer einen Gutschein oder den Fahrpreis zurück. Ein darüber hinaus geltender Schadensersatzanspruch des Teilnehmers für die Ausfallzeit der Tour besteht nicht, auch dann nicht, wenn der Teilnehmer am Tag der Veranstaltung erschien und nicht über den Ausfall der Tour informiert wurde bzw. werden konnte. Im Zweifelsfall sollten Gäste rechtzeitig vor der Segwaytour oder dem Eventbeginn bei der Firma SEGBI anfragen, ob Ihre Tour stattfindet. Im Fall des Abbruchs oder der Tourverkürzung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder einen Gutschein.

Es besteht kein Anspruch auf die Tourdurchführung. Der Tourleiter hat das Recht, nach der Einweisung aus Sicherheitsgründen zu entscheiden, ob ein Teilnehmer nicht mitfahren kann (z.B. wegen unsicheren Fahrens). In diesem Fall erhält der Teilnehmer entweder den halben Fahrpreis erstattet oder bekommt einen Gutschein. Darüber hinaus bestehen keinerlei weitere Ansprüche auf Schadenersatzleistungen.
Der Teilnehmer erklärt sich mit Fahrtantritt damit einverstanden, dass die Tour aufgrund von Sicherheitsbedenken, bei Fehlverhalten anderer Tourteilnehmer, bei Nichtbeachtung der Personalanweisungen oder durch andere Umstände abgebrochen werden kann. In diesem Fall verzichtet der Teilnehmer auf Rückgewährung des Fahrpreises oder weiterer Schadenersatzleistungen.
Wird vor oder während der Tour ohne Verschulden des Teilnehmers eine Reparatur notwendig, so versucht SEGBI ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann dieses nicht gestellt werden und/oder ist die Reparatur nicht möglich, so erstattet SEGBI dem betroffenen Fahrgast den bezahlten Tourpreis zurück. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Teilnehmers für die Ausfallzeit des Segways bzw. der Tour ist nicht zulässig. Dies gilt auch für die anderen Tourteilnehmer.
Die Tour kann einen anderen Streckenverlauf einnehmen, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies erfordern. Die Tourlänge kann daher variieren. Bei einem anderen Streckenverlauf besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen.

1.7 Haftung

Generell sind alle Geräte nur Haftpflichtversichert. Pro selbstverschuldetem Schadensfall trägt der Kunde eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % der Schadenbeseitigungskosten, mindestens jedoch € 250,00 und im Diebstahlfall 10% des Neu- bzw. Wiederbeschaffungswertes je Fahrzeug. Der Kunde haftet allerdings uneingeschränkt für Schäden, wenn diese von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Wir sind verpflichtet, im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder sonstigen Schadensereignisses eine Schadensmeldung auszufüllen und die Polizei zu verständigen.

Anmerkung: Es ist im eigenen Interesse des Kunden zu prüfen, ob und in welchem Umfang seine private Haftpflichtversicherung oder bei Firmen die Betriebshaftpflichtversicherung Schadenereignisse absichert.

Auf Schadenersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf – sog. Kardinalpflichten), in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

Die vorstehende Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Die Teilnehmer bestätigen vor Beginn der Veranstaltung auf mögliche Gefahren beim Befahren der Strecke oder während des Aufenthaltes auf dem Gelände der Strecke hingewiesen worden zu sein.

Die Teilnehmer bescheinigen, dass Sie nur an der Tour teilnehmen, wenn sie die für den sicheren Umgang im Straßenverkehr nötigen Kenntnisse wie Beschleunigen, Bremsen, Lenken sowie das sichere Auf- und Absteigen erlernt haben und sich fähig fühlen, eigenverantwortlich und sicher an der Tour teilzunehmen.

Mit Unterzeichnung des Haftungsausschlusses erkennt der Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung verbindlich an und sie werden mit Unterschrift allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Bei Gruppenbuchungen gilt alternativ eine Veranstalter-Bescheinigung, in der der Unterzeichner (= Kunde der Firma SEGBI) erklärt, dass alle Teilnehmer des Events den Haftungsverzicht der Firma SEGBI für die Durchführung von Segway-Touren gelesen haben und diesen in vollen Umfang akzeptieren. Ferner verbürgt er sich bei der Segway-Tour dafür, dass jeder Teilnehmer im Besitz eines Führerscheins ist und diesen mit sich führt. Der Unterzeichner ist alleiniger Verantwortlicher gegenüber SEGBI.

2. Veranstaltungen und Events

Für Veranstaltungen und Events gelten die unter Punkt 1.genannten Angaben, wenn nicht schriftlich etwas anderes zwischen der Firma SEGBI und dem Kunden vereinbart wurde.

2.1 Teilnahmebedingungen

Auf Privatgelände (z. B. Werksgelände, Sportplatz, Messegelände) kann der Geländeeigentümer von den gesetzlichen Vorschriften (Mindestalter 14 Jahre) abweichen. Hier kann der Geländeeigentümer der Firma SEGBI andere Vorgaben für die Gäste machen. Der Geländeeigentümer haftet für die abweichenden Vorgaben. Eine Haftung der Firma SEGBI für die Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben ist ausgeschlossen.

2.2 Stornierungsfristen und -gebühren

Für Gruppen, individuelle Touren, Events und sonstige Veranstaltungen gelten die Stornierungsfristen, die dem Kunden schriftlich mitgeteilt wurden. In allen anderen Fällen gelten folgende Stornierungsfristen und -gebühren:

  • 0% der Gesamtsumme bis 1 Monat vor Eventbeginn
  • 10% der Gesamtsumme bis 14 Tage vor Eventbeginn
  • 20% der Gesamtsumme bis 7 Tage vor Eventbeginn
  • 50% der Gesamtsumme bis 1 Tag vor Eventbeginn
  • 100 % am Event Tag

3. Gutscheine

Gutscheine sowie daraus resultierende Restguthaben können nur mit anderen Touren verrechnet werden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Gutscheine, die auf eine bestimmte Tour ausgestellt sind, können jederzeit auf eine andere Tour übertragen werden. Sollte diese teurer als die Verschenkte sein, so muss der Differenzbetrag vor Tourenantritt entrichtet werden. Der Gutschein verfällt nach 12 Monaten ab Ausstellungsdatum, spätestens an dem auf dem Gutschein notierten Datum.
Jeder Gutschein ist unpersönlich und übertragbar.
Der Gutschein ist wie Bargeld zu behandeln. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung übernimmt SEGBI keine Haftung. Es werden lediglich Gutscheine der Firma SEGBI eingelöst.

4. Sonstiges

Vom Veranstalter während der Veranstaltung gemachte Foto- oder Videoaufnahmen dürfen von der Firma SEGBI für alle Arten der Verwendung, insbesondere Eigenwerbung (z.B. im Internet, Facebook-Seite), veröffentlicht werden. Mit Unterzeichnen des Anmeldeformulars/ Haftungsverzichtes erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.

Die geführten Touren dürfen von den Teilnehmern nicht eigenmächtig aufgezeichnet und in sozialen Medien veröffentlicht werden. Eine Weitergabe des Tourenverlaufs ist nicht gestattet.

5. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, die von den oben genannten Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Veranstaltungsort der Tour oder des Events. Gerichtsstand ist Bielefeld. Auf das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

6. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der unwirksame Teil wird durch diejenige Vereinbarung ersetzt, die der gemachten Willenserklärung beider Parteien am ehesten